Atemalkoholkonzentration

  • 0,25 mg/l ist die höchstzulässige Atemalkoholkonzentration
  • ein Wert von 0,5 g/kg Blut entspricht ziemlich exakt einem Wert von   0,25 mg/l Atemluft
  • laut § 24a StVG - Auszug  "(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

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