ein Wert von 0,5 g/kg Blut entspricht
ziemlich exakt einem Wert von 0,25 mg/l Atemluft
laut § 24a StVG - Auszug "(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5
Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.