Promillegrenze für Radfahrer

Geht es um eine Alkoholgrenze für das Fahrrad, müssen Sie zwei Grenzwerte beachten, welche die gängige Rechtsprechung wiedergeben:

 Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze ab

 

  • 0,3 Promille, welche auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Bei auffälligem Fahrverhalten oder gar Fahrradunfällen können bereits hier Strafen drohen.
  • 1,6 Promille - steht für absolute Fahruntauglichkeit. Hier kann davon ausgegangen werden, dass der Radfahrer sich definitiv nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegen kann, weshalb dieses Verhalten strafbar ist.

Meistens werden Sie auch zur Teilnahme an einer MPU aufgefordert, die Sie innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgreich absolvieren müssen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten wollen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 29.2.2012 ein Urteil (BVerwG 3 B 102.12), dass ohne eine erfolgreiche MPU selbst das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern untersagt werden kann.

Wenn Sie die zulässigen Promillegrenzen auf dem Fahrrad nicht beachten, kann dies also nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch Konsequenzen für Ihren Führerschein haben.

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