Promille-Grenzwerte - Stand: 01.05.2014

Alkoholgehalt im Blut bis 0,5 Promille

für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen:

 

 - in der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG)

- vor Vollendung des 21. Lebensjahres

  • Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG)            
  • 1 Punkt im Fahreignungsregister, 250 Euro Geldbuße

Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
  • nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
  • strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

    • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

    • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

 Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille

auch für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen:

- in der Probezeit nach § 2a  Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- vor Vollendung des 21. Lebensjahres

  • Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)

    • 1. Erstverstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
    • 2. Zweitverstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
    • 3. Weiterer Verstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
  • strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

    • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

    • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:
  • strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

    • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
  • strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

    • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
    • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
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