Liebe Fahrerinnen und Fahrer,

es wird ein spannendes Jahr für den Bereich der Fahreignung, denn zum 01.04.2024 soll die Cannabislegalisierung nun in Kraft treten. Was beudetet das für Führerschein-Wiedererwerbende?

Sicher ist, das die Cannabislegalisierung nicht die Legalisierung von Fahrten unter Cannabiseinfluss bedeutet.  Die Einzelheiten hierzu werden im Cannabisgesetz – CannG – geregelt. Ziel des Gesetzes ist, die Eindämmung des Schwarzmarktes sowie die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes sowie des Gesundheitsschutzes.

Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Der Besitz von maximal 25 g Cannabis sowie der Besitz von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen ist zukünftig erlaubt. Bei den 25 g Cannabis, der Erwachsenen erlaubt ist, ist eine Beschränkung auf einen bestimmten THC-Gehalt nicht vorgesehen. Lediglich bei Personen unter 21 Jahren darf der THC-Gehalt 10 % nicht übersteigen.

Neben diesen für Einzelpersonen geltenden Teile des Gesetzes, sieht das CannG auch Vorschriften für Anbauvereinigungen vor. Anbauvereinigungen sind nicht wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften, deren satzungsmäßiger Zweck ausschließlich dem gemeinschaftlichen, nicht gewerblichen Anbau und Weitergabe des gemeinschaftlich angebauten Cannabis zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstandenen Vermehrungsmaterials ist. Es ist zu erwarten, dass die höhere Verfügbarkeit von Cannabis zu einem vermehrten Konsum von Cannabis führt und dass mehr Personen Cannabis konsumieren, die bisher kein oder allenfalls sehr wenig Cannabis konsumiert haben.

In diesem Zusammenhang muss betont werden, dass die Legalisierung von Cannabis bzw. Teillegalisierung nicht bedeutet, dass das Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabiseinfluss legalisiert ist. Es ist bisher nicht bekannt, ob und wie die bestehenden Regelungen bezüglich Cannabiskonsum und Führen von Kraftfahrzeugen geändert werden. Zunächst ist davon auszugehen, dass der bisher bestehende Grenzwert von 1 ng/ml bis auf Weiteres gültig ist. Aber selbst bei diesem niedrigen Grenzwert sollten gelegentliche Cannabiskonsumierende kein Problem haben, das Führen von Kraftfahrzeugen und den Cannabiskonsum zu trennen. Spätestens zwölf Stunden nach dem letzten Konsum sollte bei gelegentlichen Cannabiskonsumierenden der Wert unter diesem Grenzwert liegen. Problematisch wird der Wert lediglich für Personen, die täglich oder fast täglich Cannabis konsumieren.

 

Eine Herausforderung in 2024 wird es sein, Cannabiskonsumierende für das Thema Trennung von Cannabiskonsum und Führen von Kraftfahrzeugen zu sensibilisieren. Sicherlich wird man auch sehr sorgfältig beobachten müssen, wie sich die Zahlen von Fahrten unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr nach der Legalisierung entwickeln.

 

 QUELLE: www.tuev-nord.de/mpi TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

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