Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer Frist automatisch getilgt.
Punkte verfallen nach ...
Fünf Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot
Fünf Jahre: Straftaten mit zwei Punkten
Zehn Jahre: Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Quelle: https://www.bundesregierung.de